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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
§ 1 Allgemein - Diese AGB gelten für alle unsere Angebote. Der Auftraggeber wird mit AG benannt und die Schatzsucher e.U. wird mit Auftragnehmer AG benannt.

 

§ 2 Anmeldung & Datenschutz

 
Die Anmeldung und Buchung ist für den AG verbindlich. Mit der Anmeldung (z.B. Absenden des E-Mail-Formulars) erklärt sich der Absender mit der Speicherung seiner angegebenen Daten einverstanden. Die Daten werden nach den Datenschutzbestimmungen behandelt und ausschließlich im notwendigen Rahmen verwendet. Eine Datenweitergabe an Dritte zu Werbezwecken ist ausgeschlossen.

 

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen und Zahlung


a.    Die Zahlung erfolgt am Tag der Leistungserbringung bar oder per Überweisung bis vor Beginn auf das angegebene Geschäftskonto. Der AG erhält eine Rechnung bzw. Quittung. Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig. Sollte ein Leistung nicht ihren Vorstellungen entsprechen und sie melden dies innerhalb einer Woche so erhalten sie den Beitrag abzüglich Kosten und Spesenersatz zurück (gilt nicht für Mitarbieter-, Kunden- oder sonstigen Befragungen und Einzelcoaching). 


b.    Der AG nimmt auf eigene Verantwortung an den Veranstaltungen teil.


c.    Mitwirkungspflicht des Auftraggebers: Die Leistung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der AN macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Die OG steht dem AG als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite - die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom AG geleistet. Der AG sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.


d.    Bei Workshops in einer Gruppe sind maximal 12 Teilnehmer zielführend. Bei größeren Betrieben/Organisationen mit mehr als 12 Teilnehmern werden dementsprechend mehrere Gruppen gebildet. Über Ausnahmen entscheidet die OG.

§ 3a Jahresbegleitung (UB) - Die UB wird mit dem AG abgeschlossen und gilt dem ganzheitlichen Ansatz einer effektiven Begleitung der OG. Diese wird auf ein halbes oder einem Jahr abgeschlossen und kann in einem Betrag vor Beginn der ersten UB bezahlt werden oder nach Absprache auch monatlich oder vierteljährlich. Der AG richtet einen Dauerauftrag dafür ein. Eine Beendigung seitens des Auftraggebers ist jederzeit möglich.

§ 4 Einhaltung der Termine, Ersatztermin - Bei Absage von Seminaren/Workshops bis 2 Wochen (14 Tage) vor Beginn entstehen keine Gebühren. Unter zwei Wochen bis 4 Tage vor Beginn beträgt die Stornogebühr 50% des Preises. Erfolgt keine ordnungsgemäße Stornierung innerhalb der Fristen ist die gesamte Gebühr fällig. Bei Befragungen ist nach Start/Aussendung der Umfrage der vereinbarte Betrag fällig. Für Einzelcoachings ist eine Absage innerhalb 24 Std. vor dem geplanten Termin ohne Gebühr möglich, ansonsten fällt der vereinbarte Betrag an.
   
Kann der Auftraggeber aus gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen den Termin nicht einhalten kann dieser bis 2 Tage vor Seminarbeginn verschoben werden ohne eine Ausfallgebühr zahlen zu müssen. Der Termin kann max. zwei Mal verschoben werden. Wird nach zweimaligen verschieben das Seminar nicht besucht ist der gesamte Betrag zu leisten. 

§ 5 Ablehnung und Ausschluss von Teilnehmern - Teilnehmer, die wiederholt den Ablauf stören können ausgeschlossen werden. Das Honorar wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

§ 6 Absage durch den Veranstalter / Krankheit des Dozenten - Bei Krankheit des Leiters kann das Angebot abgesagt werden. Die Absage erfolgt, sofern noch möglich schriftlich, ansonsten per E-Mail oder telefonisch. Es wird ein Ersatztermin gesucht. Schadensansprüche beiderseits bestehen in diesem Fall nicht.

§ 7 Räumlichkeiten im Hotel oder im Unternehmen des Auftraggebers oder in OG eigenen Räumen, sowie Aufwand für Unterkunft/ Verpflegung und Fahrtkosten. Den Aufwand für Unterkunft/Verpflegung und Fahrkosten trägt der AG. 


a. Für Fahrten mit dem Auto, der Referenten der OG, wird eine km-Pauschale, vom Wohnort-Sitz des Referenten der OG zur Stelle des AG, mit 0,42 €/km Kilometergeld gerechnet.


b. Bei Flugreisen/Zugfahrt werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt:
Bis 300 km wird ausschließlich in Klasse 2 gefahren  
Ab 301 km werden die Kosten für Klasse 1 übernommen
Flugkosten werden nur nach Vereinbarung übernommen

c. Die Begleitung wird wahlweise in Räumlichkeiten des AG, in Hotels/Gaststätten oder in Räumlichkeiten der OG durchgeführt. 
Wird die Begleitung in Räumen des AG durchgeführt, sorgt dieser für einen geeigneten Raum. 
Wird die Begleitung im Hotels/Gaststätten durchgeführt, kommt der AG für die Kosten der Räumlichkeiten und Verpflegung auf.
Wird die Begleitung in Räumen der OG durchgeführt, steht dieser Raum kostenlos zur Verfügung.

Die OG stellt die notwendige Technik zur Verfügung.

Für die Verpflegung/Nächtigung der Referenten kommt der AG auf.
 

d. Wird ein Angebot per Ausschreibung von der OG organisiert zählt die jeweilige Ausschreibung der OG als Grundlage oder es werden zusätzliche Vereinbarungen getroffen.

§ 8 Weitere Vereinbarungen - Der AG erhält auf Wunsch ein persönliches Zertifikat über die Teilnahme.

§ 9 Gültigkeit der Vereinbarungen - Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an Stelle der unwirksamen Vereinbarungen rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen am nächsten kommen.

§ 10 Gerichtstand - Gerichtsstand ist der gesetzlich vorgesehene Ort.

Hier finden Sie noch die rechtsgültigen Standesregeln

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